Prüfungsübersicht

 

Bachelor

1. Baustatik I
2. Baustatik II
3. Wiederholungsprüfung

 

 

Master

1. Flächentragwerke
2. Schwerpunktmodule
2.1 Nichtlineare Modellierung von Stabtragwerken
2.2 Computergestützte Tragwerksmodellierung
2.3 FE-Anwendung in der Baupraxis
2.4 Schalentragwerke und Stabilitätsverhalten
2.5 Numerische Methoden in der Baustatik
2.6 Nichtlineare Modellierung von Flächentragwerken
3. Wiederholungsprüfung

 

 

Bachelor
 

1. Baustatik I

Schriftliche Prüfung

Termine: Sommer-/Wintersemester
Dauer: 120 Minuten

 

2. Baustatik II

Schriftliche Prüfung

Termine: Winter-/Sommersemester
Dauer: 120 Minuten

 

3. Wiederholungsprüfung

Ist eine Prüfungsleistung mit der Note "nicht ausreichend" benotet worden, so muss sie nach §9 (6) SPO bis zum Ende des Prüfungszeitraums des übernächsten Semesters wiederholt werden. Ansonsten geht der Prüfungsanspruch verloren.

 

 

Master
 

1. Flächentragwerke

Schriftliche Prüfung

Kurse: Kurs 1: Flächentragwerke
Kurs 2: Baudynamik
Termine: Winter-/Sommersemester
Dauer: Flächentragwerke 60 Minuten

 

2. Schwerpunktmodule

 

2.1 Nichtlineare Modellierung von Stabtragwerken

Schriftliche Prüfung

Termine: Winter-/Sommersemester
Dauer: 90 Minuten

 

2.2 Computergestützte Tragwerksmodellierung

Mündliche Prüfung

Termine: nach Vereinbarung
Dauer: 30 Minuten

 

2.3 FE-Anwendung in der Baupraxis

Mündliche Prüfung/Seminarvortrag

Termine: nach Vereinbarung
Dauer: 30 Minuten

 

2.4 Schalentragwerke und Stabilitätsverhalten

Mündliche Prüfung

Kurse: Kurs 1: Schalentragwerke
Kurs 2: Stabilität von Tragwerken
Termine: nach Vereinbarung
Dauer: Gesamtdauer 40 Minuten

 

2.5 Numerische Methoden in der Baustatik

Mündliche Prüfung

Termine: nach Vereinbarung
Dauer: 30 Minuten

 

2.6 Nichtlineare Modellierung von Flächentragwerken

Mündliche Prüfung

Termine: nach Vereinbarung
Dauer: 30 Minuten

 

3. Wiederholungsprüfung

Ist eine Prüfungsleistung mit der Note "nicht ausreichend" benotet worden, so muss sie nach §8 (6) SPO (Master Bauingenieurwesen), beziehungsweise §8 (3) (Master Funktionaler und Konstruktiver Ingenieurbau), bis zum Ende des Prüfungszeitraums des übernächsten Semesters wiederholt werden. Ansonsten geht der Prüfungsanspruch verloren.
 

 

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